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29.10.2015, 19:30 Uhr
„Verhinderung weiterer Blutmischung
Vor 80 Jahren wurden die Nürnberger Rassegesetze“ verabschiedet

Referent: Privat-Dozent Dr. L. Joseph Heid
Heinz-Kremers-Haus, Goebenstr. 10

Die am 15. September 1935 „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassenen sogenannten Nürnberger (Rassen-)Gesetze verboten die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Sie sollten der „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und schwer bestraft. Über das Motiv der Gesetzgebung hieß es bei den NS-Juristen Stuckart/Globke: „Das Blutschutzgesetz zieht die Trennung zwischen jüdischem und deutschen Blut in biologischer Hinsicht“. Da nach Ansicht der NS-Rasseantisemiten nur von Seiten des Judentums eine akute Gefahr drohte, bezweckte das Gesetz in erster Linie die „Verhinderung weiterer Blutmischung“ mit Juden. Die sog. Nürnberger Gesetze erwiesen sich als der Anfang einer in der Geschichte beispiellosen Judenverfolgung, die mit der physischen Vernichtung endete.

Zur Peron: Privat-Dozent Dr. L. Joseph Heid, Historiker, Literaturwissenschaftler, Publizist, Promotion 1982 (Universität Duisburg), Habilitation 1993 (Universität Potsdam), Venia legendi für Neuere Geschichte. Zahlreiche Publikation zur deutsch-jüdischen Beziehungs- u. Literaturgeschichte und zum Ostjudentum, u.a.: Deutsch-Jüdische Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert; Maloche – nicht Mildtätigkeit, Ostjüdische Arbeiter in Deutschland 1914 – 1923; Der ewige Judenhass; Oskar Cohn.- Ein Sozialist und Zionist; Eduard Bernstein-Edition; Briefwechsel Arnold Zweig/Ruth Klinger; Ostjuden im Ruhrgebiet; freier Mitarbeiter u.a für: Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Die Welt, Jüdische Allgemeine; Mitherausgeber der Judacia-Reihe des Campus-Verlages Frankfurt. einzigartigen Humor.

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